Warnbaken im Gleis – Kollision mit S-Bahn – Bundespolizei warnt: Kein Kavaliersdelikt!

Warnbaken im Gleis - Kollision mit S-Bahn - Bundespolizei warnt: Kein Kavaliersdelikt!
Foto: Bundespolizei

Wegen zweier, am frühen Sonntagmorgen (12. Februar) zwischen Johanneskirchen und Unterföhring ins Gleis gelegten Warnbaken ermittelt die Bundespolizei wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Kurz nach 2 Uhr kam es zwischen Johanneskirchen und Unterföhring zu einer Kollision einer S-Bahn mit zwei im Gleisbereich befindlichen Warnbaken. Die S8 erfasste bei Bahnkilometer 8.100 zwei Warnbaken, die nach ersten Ermittlungen von einer rund 50m entfernten Baustelle entwendet worden waren. Der oder die unbekannten Täter legten diese in Form eines „V“ in den Gleisbereich. Sie legten beide jeweils auf den Schienenköpfen ab und stellten sie in der Mitte des Gleiskörpers aneinander.

Der Triebfahrzeugführer leitete bei Erkennen des Hindernisses eine Schnellbremsung ein, konnte einen Zusammenprall jedoch nicht mehr verhindern. Durch den Aufprall wurde keiner der Bahnreisenden verletzt. An dem Triebfahrzeug konnten leichte Kratzspuren festgestellt werden. Die Warnbaken wurden aufgrund des Zusammenpralls beschädigt. Die Höhe des Sachschadens ist Gegenstand der Ermittlungen.

Die rund einstündige Gleissperrung zog geringe bahnbetriebliche Auswirkungen mit Verspätungen im morgendlichen S-Bahnverkehr zum und vom Flughafen nach sich.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizeiinspektion München unter der Rufnummer 089/515550-1111 entgegen.

Die Bundespolizei warnt vor dem ins Gleis legen von Gegenständen. Zum einen kann es zu schwerwiegenden Unfällen mit Verletzten kommen. Zum anderen können fehlende Baustellensicherungen erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen. Ausdrücklich sei erwähnt, dass dies kein Kavaliersdelikt ist, sondern stets strafrechtliche Ermittlungen nach sich zieht. Zudem muss damit gerechnet werden, dass die Deutsche Bahn Schäden privatrechtlich einfordert und unter Umständen auch Kosten für den Einsatz der Bundespolizei entstehen und in Rechnung gestellt werden.