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Dienstag, 28 April 2026
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Fairer Wettbewerb für Taxi- und Mietwagenbetriebe

Taxi
Symbolbild

Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für sogenannte taxiähnliche Mietwagen beschlossen. Zeitgleich erfolgt eine Änderung des Taxitarifes, um einerseits flexible und anderseits verlässliche Preise im Personenbeförderungsgewerbe zu sichern. Dies bedeutet, dass Fahrten mit Taxis und Mietwagen im Bestellmarkt künftig eine gemeinsame Preisuntergrenze haben. Im Taxitarif werden Fahrten über sieben Kilometer günstiger, sodass beispielsweise auch der Streckenfestpreis zwischen Hauptbahnhof und Flughafen München von 106 Euro auf nun 96 Euro reduziert wurde. Beide Regelungen gelten zum 1. Juli.

Die Wahl zwischen der Buchung eines herkömmlichen Taxis und einem taxiähnlichen Mietwagen ist für viele Fahrgäste eine Frage des Preises. Aufgrund der teilweise drastischen Unterschreitung des Taxitarifs sind Mietwagenangebote häufig die erste Wahl. Das Kreisverwaltungsreferat und das Hauptzollamt München haben in der Vergangenheit eklatante Missstände bei der Entlohnung des Fahrpersonals aufgedeckt. Das Taxi ist im Gegensatz zum Mietwagen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegt strengen Pflichten, wie beispielsweise einer Beförderungs- und Betriebspflicht, oder auch der Pflicht, hilfsbedürftigen Personen beim Ein- und Austeigen Hilfe zu leisten. Das öffentliche Verkehrsinteresse erfordert es, neben einem funktionsfähigen Taxigewerbe auch den klassischen öffentlichen Personennahverkehr zu sichern sowie die Ziele der städtischen Mobilitätsstrategie 2035 zu erreichen.

Im Verlauf der Sitzung bedankte sich auch das Hauptzollamt für die hiermit geschaffene Möglichkeit einer 360-Grad-Überwachung. Die Beschlüsse unterliegen noch der Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrats. Weitere Informationen zur Mobilitätsstrategie 2035 sind zu finden unter https://muenchenunterwegs.de/2035.