Förderleistungen in der Kindertagespflege werden angepasst

Symbolbild

Die finanzielle Förderung von Müttern und Vätern, die Tagespflegekinder zuhause betreuen (Kindertagespflegepersonen), wird erweitert und angepasst. Das hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats jetzt beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung des Stadtrates sieht der Beschluss im Wesentlichen folgende Verbesserungen vor:

  • die Finanzierung der Erstausstattungskosten bei der Schaffung neuer Kindertagespflegestellen im eigenen Haushalt
  • die Anhebung der städtischen Zuschüsse zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Kindertagespflegepersonen
  • die Ausweitung der vergüteten betreuungsfreien Tage. Hierzu wird vorgeschlagen, die sogenannten Kulanztage von derzeit 30 auf 35 Tage auszuweiten und auf Rückforderungen bei einer Nichtleistung am 24. und 31. Dezember zu verzichten (entspricht 37 Kulanztagen).

Außerdem werden, wie von den Kindertagespflegepersonen gefordert, die sogenannten Buchungskorridore bei der Vergütung der Betreuungsleistung beibehalten. Das bedeutet, dass eine Kindertagespflegeperson, die beispielsweise ein Kind für 36 Stunden in der Woche betreut, im Buchungskorridor von 35 bis 40 Stunden liegt. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem höchsten Stundensatz des Buchungskorridors.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Unser Ziel ist, die Kindertagespflege als wichtiges Betreuungsangebot in der Landeshauptstadt für Eltern und Kinder in einer guten Qualität zu erhalten. Deswegen freue ich mich, dass wir diese Maßnahmen auf den Weg bringen und damit die Arbeitsbedingungen der Kindertagespflegepersonen verbessern und weitere Anreize für dieses Betreuungsangebot schaffen. Die Stadt hat im vergangenen Jahr insgesamt rund 32 Millionen Euro in die Kindertagespflege investiert und wird trotz der sehr angespannten Haushaltslage zusätzlich rund eine Million Euro für die jetzt beschlossenen Maßnahmen aufbringen.“ Die Kindertagespflege umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung von Tagespflegekindern im Alter von 0 bis 14 Jahren mit einer durchschnittlichen Betreuungszeit von mindestens zehn Wochenstunden pro Tagespflegekind.

Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und schließen mit den Eltern privatrechtliche Verträge ab. Auf Antrag können sie Fördergelder nach dem bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (BayKiBiG) erhalten. 2024 betreuten in der Landeshauptstadt 420 Kindertagespflegepersonen rund 1.700 Kinder. Weitere Informationen unter https://stadt.muenchen.de/service/info/beratung-zur-kindertagespflege/1064195/n0.