Hackerbrücke: Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren

Hackerbrücke: Wiesnbesucher betritt Gleise zum Urinieren
Foto: Bundespolizei

Am Sonntagabend (22. September) kam es am Haltepunkt Hackerbrücke in München zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, als ein Mann die Gleise betrat, um dort zu urinieren.

Gegen 21:30 Uhr meldeten die an der Hackerbrücke eingesetzten Einsatzkräfte der Bundespolizei eine eingeleitete Schnellbremsung einer S-Bahn. Grund dafür war, dass sich eine Person im Gleisbereich des Bahnsteigs 1 aufhielt.

Ermittlungen ergaben, dass ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger die Gleise betreten hatte, um dort zu urinieren. Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn signalisierten daraufhin dem Triebfahrzeugführer der einfahrenden S-Bahn “Halt”. Der Triebfahrzeugführer leitete sofort eine Schnellbremsung ein und brachte die S-Bahn wenige Meter vor der Person zum Stehen.

Glücklicherweise kam es zu keinem Personen- oder Sachschaden. Der Mann wurde durch Einsatzkräfte der Bundespolizei in Obhut genommen und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Im S-Bahn-Verkehr kam es nur zu wenigen Minuten Verspätung. Gegen den Münchner wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.

Gefährliche Gegenstände verboten

Die Bundespolizei erließ für den Zeitraum vom 21. September 2024, 6 Uhr, bis 7. Oktober 2024, 6 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Haupt- und Ostbahnhof in München sowie die S-Bahn-Haltepunkte Donnersbergerbrücke, Hackerbrücke und Hauptbahnhof, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.

Die Bestimmungen bzw. Ausnahmen der Allgemeinverfügung können auf https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/2024/240920_agv_bpold_m.html eingesehen werden.

Auf Plakaten an vorgenannten Orten wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.