Die Frist für den Umtausch alter Führerscheine rückt für Personen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 näher. Personen dieser Jahrgänge haben bis 19. Januar 2024 die Möglichkeit, ihren deutschen Papierführerschein (graues oder rosa Modell oder ehemaliger DDR-Führerschein) in einen befristeten EU-Kartenführerschein umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Papierführerscheine ungültig.
Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in München haben, gibt es zwei Möglichkeiten, den Umtausch zu beantragen:
– Online-Antrag: Personen, die die Online-Ausweisfunktion ihres Ausweisdokuments nutzen, können den Antrag direkt online über das BayernPortal stellen. Das bietet die bequeme Möglichkeit, den Umtausch vom Sofa aus zu beantragen.
– Antrag per Post: Alternativ kann der Antrag auch von zu Hause aus ausgefüllt und mit den zugehörigen Unterlagen an die Führerscheinstelle in der Garmischer Straße 19/21, 81373 München, geschickt werden. Um Verzögerungen gegen Ende der Frist zu vermeiden, empfiehlt das Kreisverwaltungsreferat, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.
Zum Hintergrund
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung festgelegt: Die ersten, die betroffen sind, sind Inhaber*innen der grauen und rosa Führerscheine.
Weitere Infos zum Pflichtumtausch und die notwendigen Antragsformulare sind unter https://go.muenchen.de/umtausch-fuehrerschein zu finden.