Von Freitag, 16. Februar, bis Sonntag, 18. Februar, findet die 60. Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) statt. An der Konferenz werden, wie in den Vorjahren, unter anderem eine Vielzahl von Staats- und Regierungschef*innen sowie Außen- und Verteidigungsminister*innen teilnehmen. Überschattet wird die diesjährige MSC von dem seit Oktober 2023 andauernden militärischen Konflikt zwischen dem Staat Israel sowie der als Terrororganisation eingestuften Hamas und dem fortwährenden Kriegsgeschehen in der Ukraine. In unmittelbarer Nähe zum Tagungshotel „Bayerischer Hof“ und dem weiteren Tageshotel „Rosewood Munich“ findet parallel ein Besprechungsformat der G7-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA und Vertreter*innen der Europäischen Union statt.
Das Kreisverwaltungsreferat hat im Amtsblatt vom Freitag, 9. Februar, wie auch in den vergangenen Jahren eine Allgemeinverfügung erlassen, die von Freitag, 16. Februar, 6 Uhr, bis Sonntag, 18. Februar, 15 Uhr, durch die Einrichtung von Sicherheitsbereichen um den Veranstaltungsort „Bayerischer Hof“ und des Hotels „Rosewood Munich“ zur Sicherung der MSC beitragen soll.
Es wird einen Sicherheitsbereich geben, der nur von Personen, die durch die Veranstalterin akkreditiert sind und über entsprechende Ausweise verfügen oder Personen, die ein sonstiges berechtigtes Interesse gegenüber der Polizei nachweisen können, betreten werden darf. Innerhalb dieses Bereiches sind Wohn- und Geschäftseingänge und sonstige für Anlieger*innen wichtige Zugänge gelegen. Dieser Sicherheitsbereich umfasst die Karmeliterstraße, den Promenadeplatz die Prannerstraße, die Hartmannstraße und die Kardinal-Faulhaber-Straße – jeweils vollständig – sowie die Pacellistraße, die Maffeistraße, die Salvatorstraße und der Salvatorplatz – jeweils teilweise (vergleiche auf der Karte den rot umrandeten Bereich, Sicherheitsbereich B).
Zu einem weiteren, engeren Sicherheitsbereich wird der Zutritt nur für Personen möglich sein, die durch die Veranstalterin akkreditiert sind und über entsprechende Ausweise verfügen. Die Polizei wird davon in Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Dieser zweite Sicherheitsbereich umfasst den Promenadeplatz, die Kardinal-Faulhaber-Straße, die Maffeistraße, die Karmeliterstraße, die Hartmannstraße sowie die Pacellistraße jeweils teilweise (vergleiche auf der Karte die blaue Fläche, Sicherheitsbereich A). In beiden Sicherheitsbereichen müssen nach Aufforderung Sichtkontrollen von Gepäckstücken, wie zum Beispiel Taschen, Rucksäcke, Behältnisse etc. durch die Polizei geduldet werden. Wie auch schon 2023 wird es nicht möglich sein, in den Sicherheitsbereichen E-Scooter abzustellen oder die Bereiche mit E-Scooter zu befahren. Das Kreisverwaltungsreferat wird auch dieses Jahr wieder zertifiziertes Sperrmaterial zur räumlichen Absicherung zur Verfügung stellen. In und um den Sicherheitsbereich der Hotels „Bayerischer Hof“ und „Rosewood Munich“ wird eine entsprechende Haltverbotszone eingerichtet.
Wegen der Münchner Sicherheitskonferenz muss in der Münchner Innenstadt der Abschnitt Karlsplatz (Stachus) – Maxmonument von Freitag, 16. Februar, zirka 6 Uhr, bis Sonntag, 18. Februar, zirka 16.30 Uhr, gesperrt werden. Die Haltestellen Lenbachplatz, Marienplatz (Theatinerstraße), Nationaltheater und Kammerspiele werden daher nicht angefahren.
Dadurch kommt es bei den Tramlinien 19 und 21 zu folgenden Änderungen:
– Die Tram 19 und die NachtTram N19 werden zwischen Hauptbahnhof Süd und Maxmonument über Sendlinger Tor und Isartor auf dem Linienweg der Tram 16 umgeleitet. Der Abschnitt Hauptbahnhof – Kammerspiele entfällt.
– Die Tram 21 ist unterbrochen und fährt nur in den Abschnitten Westfriedhof – Karlsplatz (Stachus) sowie St.-Veit-Straße – Max-Weber-Platz. Die Haltestellen Lenbachplatz – Maximilianeum entfallen. Am Karlsplatz (Stachus) fährt die Tram in Richtung Westfriedhof am Haltepunkt der Linie 20 (Position 5) ab. Zwischen Karlsplatz (Stachus) und Max-Weber-Platz können Fahrgäste auf die U4 und U5 ausweichen.
– Weitere Tram- und Buslinien können ebenfalls von Umleitungen und Unterbrechungen betroffen sein, wenn im Zuge der Sicherheitskonferenz zusätzliche Sperrungen (etwa wegen der Anreise von Teilnehmer*innen oder Demonstrationen) erforderlich werden.