Polizei kann Tatverdächtigen nach räuberischer Erpressung festnehmen

Symbolbild

Am Sonntag, 21.09.2025, gegen 01:55 Uhr, fuhr ein 63-jähriger Taxifahrer mit Wohnsitz in München einen 41-jährigen Fahrgast mit Wohnsitz in München. Nachdem der 41-Jährige im Verlauf der Fahrt mehrere unterschiedliche Adressen nannte, zu denen er gefahren werden wollte, teilte der 63-jährige Taxifahrer mit, dass er ihn nicht weiter transportiere und forderte von ihm den bis dahin angefallenen Fahrpreis für die Taxifahrt.

Daraufhin kam es zu einem Streit zwischen den beiden und der Fahrgast schlug dem Taxifahrer mit der Faust gegen das Gesicht. Der 63-Jährige ließ den 41-Jährigen nicht gehen und fuhr zügig mit ihm zur Polizeiinspektion 24 (Perlach). Er machte dort durch lautes SOS-Hupen auf sich aufmerksam.

Polizeibeamte kamen dem Taxifahrer daraufhin zu Hilfe. Der 41-jährige Fahrgast war stark alkoholisiert und aggressiv gegenüber den Polizeibeamten, so dass er vorläufig festgenommen wurde. Nach einer erfolgten Blutentnahme wurde er erneut zur Polizeiinspektion 24 gebracht.

Da es bei der Entlassung zu einem erneuten Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kam, wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. Er wurde am Sonntag, 21.09.2025, gegen 09:00 Uhr, nach richterlicher Anordnung von der Polizeiinspektion 24 aus entlassen.

Der 41-Jährige wurde wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der räuberischen Erpressung angezeigt.

Das Kommissariat 21 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.