Verbotene Gegenstände auf dem Festgelände sichergestellt
Am Sonntag, 21.09.2025, wurden im Verlauf des gesamten Tages auf dem Festgelände des Oktoberfestes zahlreiche verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchgeführt. Dabei konnte bei einem 21-Jährigen mit Wohnsitz in München ein Tierabwehrspray und bei einem 24-Jährigen mit Wohnsitz in München ein Taschenmesser aufgefunden werden.
Beide Gegenstände sind auf dem Festgelände verboten und wurden nach den jeweiligen Kontrollen sichergestellt.
Der 21-Jährige und der 24-Jährige wurden jeweils nach der Kontrolle zur Wiesnwache gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und entsprechenden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden beide wieder entlassen.
Die weiteren Ermittlungen in beiden Fällen führt die Münchner Kriminalpolizei.
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