Schwarzfahrt führt zu Diebesgut

Schwarzfahrt führt zu Diebesgut
Foto: Bundespolizei

Ermittlungen gegen 30-Jährigen, der Diebesgut aus Wien und Plattling mit sich führte

Bei einem 30-Jährigen, gegen den zunächst wegen einer „Schwarzfahrt“ ermittelt wurde, wurde am Samstag (30. Oktober) Diebesgut aufgefunden, das in Wien entwendet worden war. Einen Tag später wurde er mit einem gestohlenem iPad von Bundespolizisten, die ihn vom Vortag kannten, im Zug von Ingolstadt nach München erwischt.

Gegen 08:40 Uhr meldete ein Zugbegleiter der Deutschen Bahn einen 30-Jährigen an die Bundespolizei, der im IC 1298 auf dem Weg von Rosenheim nach München ohne Fahrschein angetroffen worden war. Ein Datenabgleich am Ostbahnhof förderte zunächst einen unerlaubten Aufenthalt des Pakistaners in der Bundesrepublik zu Tage

Bei der Durchsuchung nach Identitätspapieren fanden Beamte drei Smartphones und ein Tablet, für die er allesamt keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte. Nachdem eine Sachfahndung zunächst ohne Ergebnis blieb, konnte durch einen Anruf auf einem der Smartphones der Eigentümer dreier Geräte ermittelt werden. Sie waren einer 34-jährigen Mazedonierin zuvor in Wien am Hauptbahnhof entwendet worden. Ein Smartphone konnte noch nicht zugeordnet werden; hierzu laufen weitere Ermittlungen.

Gegen den mit 1,96 Promille alkoholisierten 30-Jährigen, der nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München auf freien Fuß zu setzen war, wird von der Bundespolizei wegen Leistungserschleichung, vom Polizeipräsidium München wegen des unerlaubten Aufenthaltes und von österreichischen Behörden wegen des Verdachts des Diebstahls bzw. der Hehlerei ermittelt. Der Pakistaner blieb nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München auf freienFuß.

Am Sonntagmorgen (31. Oktober) fuhr der 30-Jährige gegen 06:30Uhr im Zug von Ingolstadt nach München – zusammen mit mehreren zum Dienst fahrenden Bundespolizisten. Dumm für ihn, dass darunter einer war, der ihn vom Vortag kannte. Erneut konnte der Pakistaner weder Fahrschein noch Aufenthaltstitel vorlegen. Stattdessen hatte er jedoch erneut ein elektronisches Gerät bei sich. Auch für dieses iPad hatte er keinen Eigentumsachweis. Recherchen hierzu ergaben, dass es am Samstagabend während einer Feier in Plattling einer Bedienung entwendet worden war. Für heute wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft München eine Haftvorführung angeordnet.