
Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung die Verlängerung der gesetzlichen Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Bürgermeisterin Verena Dietl fordert nun die bayerische Staatsregierung auf, auch die Mieterschutzverordnung zu verlängern: „Die Landeshauptstadt München begrüßt es ausdrücklich, dass die Mietpreisbremse beibehalten wird. Die rasante Entwicklung der Mietpreise vor allem in den Großstädten zeigt, dass rechtliche Instrumente wie die Mietpreisbremse nach wie vor notwendig sind. Jetzt ist die Staatsregierung gefordert, die Mieterschutzverordnung über 2025 hinaus zu verlängern, damit die Mietpreisbremse in München und den anderen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nahtlos über den 31. Dezember 2025 hinaus in Kraft bleibt.“
Die Städte und Gemeinden, in denen die Regelungen der Mietpreisbremse gelten, müssen von den Landesregierungen per Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Mietpreisbremse dient dem Schutz der Mieter*innen, wird aber durch die bisher geltenden zahlreichen Ausnahmebestimmungen massiv geschwächt. Bislang fallen zum Beispiel Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, nicht in den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse. „Diese Ausnahmeregelungen von der Mietpreisbremse müssen dringend abgeschafft werden“, so Bürgermeisterin Dietl.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir brauchen zudem dringend eine Veränderung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, der den Tatbestand der Mietpreisüberhöhung regelt. Das subjektive Tatbestandsmerkmal ‚Ausnutzung des geringen Angebots‘ muss umgewandelt werden in ein objektives Tatbestandsmerkmal ‚Vorliegen eines geringen Angebots‘. Demnach würde die Überschreitung der 20%-Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete allein auf der Tatsache beruhen, dass ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt, und als Ordnungswidrigkeit gelten. Ein Nachweis, dass der Vermietende die angespannte Wohnungssituation ausnutzt, wäre damit hinfällig.“
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurden weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieter*innen vereinbart.
Münchens Mieter*innen benötigen insbesondere bei der geplanten Regulierung der Indexmieten und des möblierten Wohnraums eine ebenso rasche Umsetzung wie nun bei der Verlängerung der Mietpreisbremse.
Indexmieten können bislang bereits nach einem Jahr Wohndauer die Obergrenze der gesetzlichen Mietpreisbremse überschreiten, hohe Indexmieten wiederum fließen in den Mietspiegel ein. Möblierter Wohnraum fällt zwar grundsätzlich unter die Bestimmungen der Mietpreisbremse. Einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse nachzuweisen, ist jedoch für Mieter*innen kaum möglich, da die Höhe des Möblierungszuschlags gesetzlich bislang nicht geregelt ist. Indexmieten müssten deshalb gedeckelt, Möblierungszuschläge gesetzlich reguliert werden.