Stadtrat beschließt vertraglichen Meilenstein für die U9

Stadtrat beschließt vertraglichen Meilenstein für die U9

Die Landeshauptstadt München hat mit der Deutschen Bahn und dem Freistaat Bayern die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen über das Vorhaltebauwerk am Hauptbahnhof für die U9 und einen Investitionskostenzuschuss für die 2. S-Bahn-Stammstrecke getroffen. Der Bauausschuss des Stadtrats hat heute in nichtöffentlicher Sitzung gemeinsam mit dem Mobilitätsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft vorberatend den Vereinbarungen zugestimmt.

Mit der Entscheidung des Stadtrats kann nun auch die rechtliche Grundlage für die konkrete Umsetzung der U9-Vorhaltemaßnahme am Hauptbahnhof geschaffen werden. Im November 2022 hatte der Stadtrat die Stadtwerke München und das Baureferat gebeten, in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat und der Stadtkämmerei die Verhandlungen über die Vereinbarungsentwürfe für die Planung, Ausführung sowie Finanzierung und Realisierung der Vorhaltemaßnahme fortzuführen. Außerdem sollten die Stadtwerke und das Baureferat die Vereinbarung über die Finanzierung der Zusammenhangsmaßnahmen mit der DB und dem Freistaat Bayern weiterverhandeln. Die Verhandlungen konnten mittlerweile abgeschlossen werden, so dass nun die Genehmigung des Stadtrats zum Abschluss der Vereinbarungen zur Finanzierung, Planung und Ausführung der U9 Vorhaltemaßnahme eingeholt werden kann.

Gleichzeitig mit dem Abschluss der U9-Vereinbarungen soll auch der mit Stadtratsbeschluss vom Oktober 2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10074) freigegebene Investitionskostenzuschuss der Stadt für die 2. S-Bahn-Stammstrecke auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Für den Abschluss der hierfür erforderlichen Vereinbarung wird mit heutigem Stadtratsbeschluss ebenfalls die Genehmigung eingeholt.

Der Beschluss und die Inhalte der Vereinbarungen unterliegen der Geheimhaltung, weil in den Vereinbarungen zwischen DB, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt unter anderem Finanzierungsvereinbarungen abgestimmt wurden, auf deren Grundlage Ausschreibungen in wettbewerbsrechtlichen Verfahren erfolgen können.