Am Mittwoch, 30.10.2024, gegen 16:00 Uhr, erlangte ein 21-Jähriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland Zutritt zur Wohnung einer über 90-Jährigen in Moosach. Hierbei gab er sich als Handwerker aus, der die Wasserleitungen im Haus überprüfen müsste.
Während dessen betrat ein zweiter Täter, ein 22-Jähriger mit Wohnsitz in Augsburg, unbemerkt das Wohnhaus durch die offenstehende Haustür. Als der 21-Jährige die Seniorin ablenkte, durchsuchte der 22-Jährige das Haus nach Wertgegenständen und entwendete neben Bargeld auch Schmuckstücke im Gesamtwert von mehreren tausend Euro.
Anschließend verließen die beiden Täter das Haus, stiegen in einen Pkw und entfernten sich in unbekannte Richtung.
Ein aufmerksamer Nachbar verständigte zwischenzeitlich den Polizeinotruf 110, da ihm die Personen seltsam vorgekommen waren.
Durch die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei konnte der gesuchte Pkw mit den beiden Tatverdächtigen und einer weiteren weiblichen Person angetroffen werden. Der Pkw wurde sichergestellt.
Die beiden Tatverdächtigen wurden im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitung der Haftanstalt überstellt. Sie werden einem Richter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Die Fahrerin des Pkw, eine 27-Jährige mit Wohnsitz in Augsburg, wurde nach den erforderlichen Maßnahmen entlassen.
Der Schmuck konnte am Donnerstag, 31.10.2024, bei der Durchsuchung des sichergestellten Pkw aufgefunden und von der über 90-Jährigen identifiziert werden.
Das Kommissariat 55 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Zeugenaufruf:
Wer hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Gaggenaystraße, Röthstraße, Gleißmüllerstraße und Weizenbachstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 55, Tel. 089 2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser, Sanitärinstallateure oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.