Aussteigen verboten

Stauprognose

Staus gehören zum automobilen Alltag. Der Mensch am Steuer ist zur Untätigkeit verdammt. Dass lässt dann so manchen Autofahrer auf Ideen kommen, die nicht mit der Straßenverkehrsordnung in Einklang zu bringen sind. Etwa auszusteigen und sich die Füße zu vertreten. „Die Fahrbahn darf im Stau grundsätzlich nicht betreten werden“, erinnert Karsten Graef von TÜV SÜD in München an die Straßenverkehrsordnung (StVO). Aussteigen ist nur erlaubt, um etwa einen Unfall abzusichern. „Der Gesetzgeber sieht weder ein ‚menschliches Bedürfnis‘ noch das Wickeln eines Kindes als Notfall an“, skizziert Graef die Rechtslage und wer aussteigt, sollte neben einem triftigen Grund auch eine Warnweste parat haben. Pro Fahrzeug muss ein solches Sicherheitsaccessoire für den Fahrer vorhanden sein. Empfehlenswert ist, überdies für alle Mitfahrer eine Weste bereit zu halten und vor der Ferienfahrt beispielsweise sollte man sich über die Westenvorschriften des jeweiligen Urlaubslandes erkundigen.

Grundsätzlich darf auf dem Seitenstreifen nur angehalten werden, wenn ein technisches Problem oder ein wirklicher Notfall vorliegt. In solchen Fällen muss das Warnblinklicht am Auto aktiviert werden. Zudem ist der Einsatz des Warndreiecks in geeignetem Abstand von der Pannenstelle unerlässlich, außerorts und auf der Autobahn mindestens 100 Meter vor der Pannenstelle platziert, besser jedoch noch deutlich mehr. Dabei sollte man immer die Sichtverhältnisse und örtliche Gegebenheiten einkalkulieren. Bei Kurven etwa ist das Warndreieck immer davor aufzustellen. Wird ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle nicht ausreichend gekennzeichnet, droht abgesehen von einem Bußgeld im schlimmsten Fall noch ein Unfall durch ein auffahrendes Fahrzeug.

Darüber hinaus ist der Seitenstreifen nicht dazu da, um schneller zum Rastplatz oder zur Autobahnausfahrt zu gelangen. Rückwärtsfahren oder gar wenden stehen ebenfalls auf der Tabuliste. Es sei denn, die Polizei fordert dazu auf und sichert die Situation ab.

Auch immer wieder zu beobachten, ist rechts überholen. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen langsam in Bewegung oder steht, darf auf dem rechten Fahrstreifen mit einer Differenzgeschwindigkeit von maximal 20 km/h vorbei gefahren werden. Als „langsam in Bewegung“ auf der Autobahn spricht man typischerweise von einer Geschwindigkeit von maximal 60 km/h.

Bevor es schließlich nicht mehr vorwärts geht und der Abstand von Fahrzeug zu Fahrzeug schrumpft, heißt es – rangieren. Eine Rettungsgasse zu bilden, hat im Stau höchste Priorität. Autofahrer dürfen diese Gasse nicht schließen, indem sie beispielsweise einem Rettungsfahrzeug hinterherfahren.