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Mittwoch, 29 April 2026
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Neuer Rekord im Kampf gegen Zweckentfremdung

Symbolbild

Das Sozialreferat hat im vergangenen Jahr insgesamt 507 Wohnungen für den regulären Wohnungsmarkt zurückgewonnen, die vorher zweckentfremdet waren. So viele wie nie zuvor. Das geht aus der Jahresstatistik hervor, die das Sozialreferat dem Sozialausschuss heute vorgelegt hat. Die bisherige Höchstmarke aus dem Jahr 2024 lag bei 448 Wohnungen. Zur Durchsetzung von Anordnungen werden Zwangsgeldandrohungen festgesetzt. Die Höhe belief sich 2025 auf rund 1,2 Millionen Euro (2024: 1.095.500 Euro). Die festgesetzten Bußgelder für nachgewiesene Verstöße betrugen 2025 insgesamt über 700.000 Euro (2024: 290.768 Euro).

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Seit Jahren gehen wir mit allen Mitteln, die uns als Kommune zur Verfügung stehen, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Und das mit Erfolg: So viele Wohnungen wie im letzten Jahr haben wir bisher noch nie für den regulären Mietmarkt zurückgewinnen können. Hier sehen wir das Resultat täglicher Arbeit für bezahlbares Wohnen und konsequenter Maßnahmen. Jeder einzelne Fall bedeutet für meine hoch engagierten Teams im Sozialreferat viel Recherche und Aufwand. Aber es lohnt sich. Jede zurückgewonnene Wohnung ist eine Wohnung mehr, die Münchner Mieterinnen und Mietern als Zuhause dienen kann.“

Im Jahresverlauf wird die städtische Zweckentfremdungssatzung geändert, im Sinne der Bestimmungen der „EU-Verordnung 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“. Es wird eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen eingeführt. Mit der Ände- rung des bayerischen Zweckentfremdungsgesetzes zum 1. April dieses Jahres hat der Freistaat Bayern die rechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme einer solchen Registrierungspflicht in die Zweckentfremdungssatzung geschaffen. Die Umsetzung wird stadtintern bereits vorbereitet. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir fordern schon lange eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen, denn das erleichtert uns den Kampf gegen Zweckentfremdung deutlich. Wir haben dann mehr Informationen über Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet und müssen weniger recherchieren. Daneben fordern wir weiterhin eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden. Mit diesen Pflichten wäre die strittige Auskunftserteilung durch die Plattformbetreiber gar nicht nötig.“

Künftig muss jede Wohnung, die auf einem Online-Portal als Ferienwohnung vermietet wird, zuvor online beim Sozialreferat registriert werden. Das Sozialreferat vergibt dann eine wohnungsbezogene Registrierungsnummer, die im jeweiligen Online-Inserat angegeben werden muss. Das Sozialreferat wird rechtzeitig über den genauen Termin der Einführung der Registrierungspflicht und über die Abläufe informieren.