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Montag, 6 April 2026
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Illegale Glückspielautomaten – Polizei durchsucht Gaststätte

Symbolbild

Am Freitag, 13.09.2024, 19:00 Uhr, durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei München eine Gaststätte in Berg am Laim wegen des Verdachts der Aufstellung von illegalen Glückspielautomaten. Im Rahmen von Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf diese Situation in diesem Betrieb. Aus diesem Grund sowie aufgrund der weiteren polizeilichen Ermittlungen konnte beim Amtsgericht München eine Durchsuchung für die Räumlichkeiten der Gaststätte erwirkt werden.

Im Rahmen der Durchsuchung konnten durch die eingesetzten Polizeibeamten acht illegale Glückspielautomaten festgestellt werden. Diese und darin befindliches Bargeld (über 1.000 EUR) wurden beschlagnahmt. Dazu ergab sich ein konkreter Tatverdacht gegen eine 41-Jährige und einen 40-Jährigen (beide mit Wohnsitzen in München) wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels. Diese beiden Personen waren bei der Durchsuchung nicht vor Ort.

Die Ermittlungen hierzu werden beim Kommissariat 33 (Organisierte Kriminalität) geführt.

Kommissariat 33 (Organisierte Kriminalität):
Das Kommissariat 33 der Münchner Polizei ist für die Überwachung und Kontrolle von Glücksspiel und damit verbundenen Straftaten zuständig. Zu den Hauptaufgaben des Kommissariats gehört demnach die Bekämpfung illegaler Glücksspielaktivitäten sowie die Durchführung verdeckter Strukturermittlungen. Dabei arbeiten die Ermittler eng mit anderen Behörden zusammen, um die Netzwerke illegaler Glücksspielbetreiber zu zerschlagen und die kriminellen Strukturen aufzudecken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auch auf dem Schutz der Bevölkerung vor den negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen illegalen Glücksspiels. Das Kommissariat 33 leistet auch präventive Arbeit, um die Bevölkerung über die Risiken und rechtlichen Konsequenzen illegalen Glücksspiels aufzuklären und so die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.

Hinweis:
Glücksspiel ist staatlich reguliert: Hierzu gehört beispielsweise die Ziehung der Lottozahlen oder auch Glücksspiel in Casinos. Die gesetzlichen Regelungen dienen dem Spielerschutz und sollen privates Glücksspiel, das mit einer erhöhten Suchtgefahr verbunden ist, unterbinden. Ein Glücksspiel (i.S. § 3 GlüStV) liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein öffentliches Glücksspiel liegt immer dann vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt. Private Pokerrunden um Geld und Sachpreise sind dennoch erlaubt, solange mehrere Regeln (wie z. B. keine Öffentlichkeit, keine Regelmäßigkeit, kein Einkaufen (buy-in) ins Spiel) beachtet werden.

Prävention:
Alle Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 2021 verfügen, sind auf der sogenannten „White List“ zu finden. Hier können Anbieter einfach überprüft werden. Schützen Sie sich vor einer Strafanzeige. Informieren Sie sich, bevor Sie an einem Glücks- oder Lottospiel im Internet teilnehmen über folgenden

Link: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist