Kampf gegen Zweckentfremdung: Sozialreferat zieht Bilanz

Kampf gegen Zweckentfremdung: Sozialreferat zieht Bilanz

Seit dem Start der neuen Online-Meldeplattform sind beim Sozialreferat insgesamt 1.029 Meldungen auf mögliche Zweckentfremdungen eingegangen (Stand: 31. Oktober 2018). Davon waren dem Sozialreferat 350 Meldungen noch nicht bekannt. Vor dem Start der Online-Meldeplattform erhielt das Sozialreferat im gesamten Halbjahr 2017 rund 200 Hinweise auf anderen Wegen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Angesichts dieser Zahlen können wir sagen, dass die neue Meldeplattform absolut erfolgreich ist. Durch die Plattform können Bürgerinnen und Bürger auf niedrigschwelligem Weg mit uns Kontakt aufnehmen und wir bekommen mehr und auch qualitativ bessere Hinweise. So können wir noch effektiver gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen und noch mehr Wohnungen wieder dem regulären Mietmarkt zuführen.“

Allein im Jahr 2017 konnten 298 Wohnungen vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt beziehungsweise wieder dem Wohnungsmarkt zuge- führt werden. Die Schaffung dieser Anzahl von Wohnungen im geförderten Wohnungsbau würde die Landeshauptstadt München rund 69 Millionen Euro kosten.

Mit Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum am 29. Juni 2017 und der darauf basierenden neuen städtischen Zweckentfremdungssatzung vom 15. Dezember 2017 gelten nun verschärfte Regelungen im Zusammenhang mit der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das Sozialreferat nutzt diese neuen rechtlichen Möglichkeiten.

Anfang August 2018 wurde der größte Internetportalbetreiber airbnb durch das Sozialreferat mittels Bescheid dazu verpflichtet, umfassend Auskunft über diejenigen Wohnungen in München sowie deren Anbieterinnen und Anbieter zu erteilen, die für einen Zeitraum von mehr als acht Wochen angeboten werden. Für den Fall, dass dieser Forderung nicht nachgekommen wird, wurde die Zahlung eines Zwangsgeldes von 300.000 Euro angedroht.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir unternehmen seitens des Sozialreferates alles, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Dabei nehmen wir auch die Internetportalbetreiber mit in die Verantwortung, indem wir alles daran setzen, unseren gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber den bekannten Portalen durchzusetzen. Gerade der Marktführer airbnb erkennt aber den Auskunftsanspruch der Stadt nicht an und klagt gegen die entsprechenden Anordnungen. Wir fordern deshalb von Seiten des Freistaates weitere Anpassungen des Gesetzes über die Zweckentfremdung.“

Das Sozialreferat fordert eine Registrierungspflicht sämtlicher Wohnungen, die (auch teilweise) für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden, sowie eine Genehmigungspflicht der Nutzung sämtlicher Wohnungen, die für Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten werden, eine Verpflichtung, dass derartige sogenannte Ferienwohnungen nur unter dem richtigen und vollständigen Namen der Anbieterin beziehungsweise des Anbieters inseriert werden dürfen, sowie eine Ausweitung des Ordnungswidrigkeitstatbestandes auf eine entsprechende Missachtung dieser drei Aspekte.

Dorothee Schiwy: „Außerdem bräuchten wir vor allem im Zusammenhang mit dem Medizintourismus die rechtliche Grundlage, um in letzter Konsequenz auch Wohnungen räumen und versiegeln zu können.“

Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München und das Finanzamt München haben ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen die Zweckent-

fremdung von Wohnraum intensiviert. Insbesondere im Bereich der Ferienwohnung-Vermietungen über die bekannten Portale besteht der Verdacht, dass viele Einnahmen ohne die notwendigen Steuererklärungen gemacht werden.

Dorothee Schiwy: „Es ist inakzeptabel, dass einzelne Personen, die geltendes Recht ignorieren, durch die Zweckentfremdung von Wohnraum hohe Einnahmen erzielen und auf der anderen Seite diejenigen darunter leiden, die in München eine bezahlbare Wohnung suchen.“

Daher leitet das Sozialreferat künftig unter anderem alle Meldungen über vermutete illegale Zweckentfremdungen, die über die Meldeplattform eingehen, an das Finanzamt München weiter. Dort wird dann überprüft, ob die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert werden oder ob gegebenenfalls ein Steuervergehen vorliegt.