Nächtliche Ausgangssperre gilt auch in der Freinacht!
Symbolbild
Nächtliche Ausgangssperre gilt auch in der Freinacht: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigt verstärkte Kontrollen an
„Die Bayerische Polizei wird in der Freinacht verstärkt die Einhaltung der nächtlichen Ausgangssperre kontrollieren“, kündigte heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an. „Auch dieses Jahr muss nahezu überall der Freinachts-Spaß leider coronabedingt ausfallen.“ Herrmann verwies dabei auf die aktuelle Regelungslage, wonach in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr untersagt ist. „Corona macht auch vor Scherzbolden nicht halt“, erläuterte Herrmann. „Auch Eltern müssen dafür sorgen, dass sich ihre Kinder an die Coronaregeln halten.“
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