
Oberbürgermeister Dieter Reiter hat heute angeordnet, die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 an der Landshuter Allee so schnell wie möglich wieder aufzuheben. Nachdem der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2025 deutlich unterschritten wurde, kann der Verkehrsversuch „Tempo 30“ an der Landshuter Allee beendet werden.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die gute Nachricht ist: Die Luft an der Landshuter Allee ist spürbar sauberer geworden. Der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid lag im vergangenen Jahr mit 38 µg/m³ NO₂ klar unter dem Grenzwert. Zudem stellt die von der Landeshauptstadt München beauftragte gutachterliche Prognose eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts von 40 µg/m³ mit einem prognostiziertem Jahresmittelwert von 35 µg/m³ auch bei Tempo 50 im Jahr 2026 in Aussicht. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um Tempo 30 an der Landshuter Allee wieder aufzuheben, zu Tempo 50 zurückzukehren und damit zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses beizutragen. Ich habe die Verwaltung deshalb heute beauftragt, die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 so schnell wie möglich wieder aufzuheben.
Die Erfahrungen an der Landshuter Allee bestätigen, dass temporäre und gezielte Verkehrsmaßnahmen einen wirksamen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten können, ohne die Mobilität in der Stadt unnötig einzuschränken. Mir war von Anfang an wichtig, dass wir bei derartigen Maßnahmen mit Augenmaß vorgehen und Einschränkungen nicht länger aufrechterhalten als nötig. Mit der streckenbezogenen Tempo 30-Maßnahme konnten wir verhindern, dass es zu einem pauschalen Fahrverbot für alle Diesel-5-Fahrzeuge kommt. Davon wären in München rund 50.000 Fahrzeuge betroffen gewesen. Stattdessen haben wir mit Tempo 30 eine deutlich gemäßigtere Lösung gewählt – und sie hat funktioniert. Für mich ein gutes Beispiel dafür, wie wir Gesundheits- und Klimaschutz mit den berechtigten Interessen der Menschen in unserer Stadt in Einklang bringen können.“
Oberbürgermeister Reiter hat das Referat für Klima- und Umweltschutz beauftragt, den Stadtrat mit der entsprechenden Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu befassen.










