Ab heute neue Corona-Regeln!

Ab heute neue Corona-Regeln!

Seit heute gilt in München die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene) für zahlreiche Angebote und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler*innen – wobei die Ausnahmeregelung für Schüler*innen auch in den Ferien gilt. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium jetzt klargestellt.

Nach der heute in Kraft getretenen Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt aufgrund er aktuellen Inzidenzeinstufung „über 35“ in München die 3G-Regel

  • bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen,
  • für die Innengastronomie,
  • für Indoor-Sport und
  • kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden,
  • für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • sowie bei körpernahen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen und
  • bei Besuchen in Krankenhäusern.

Außerdem müssen Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben jetzt nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind.

Kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen mit (bundes-)länderübergreifendem Charakter sind auf Basis der 3G-Regel nun inzidenzunabhängig mit bis zu 25.000 Zuschauer*innen möglich (maximal 50 Prozent der Veranstaltungsstätten-Höchstkapazität).