Genereller Aufnahmestopp in Alten- und Pflegeheimen und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird aufgehoben

Symbolbild

Zukünftig individuelles Schutzkonzept für jede Einrichtung

Der derzeit bestehende grundsätzliche Aufnahmestopp für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung wird unter Auflagen aufgehoben. Wegen der besonderen Gefährdung von Pflegebedürftigen und der oft schweren Krankheitsverläufe erfordert diese Lockerung jedoch zukünftig individuelle Aufnahmekonzepte der betroffenen Einrichtungen. Das stärkt auch die Verantwortung der Einrichtungsträger in der Bekämpfung der Pandemie.

Voraussetzung für eine Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern ist demnach ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept, das den größtmöglichen Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals gewährleistet. Zuweisende Einrichtungen können durch eine nachweislich angewandte Schutzisolation, Testungen und bei vorhandener Symptomfreiheit der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner den Aufnahmeprozess nachhaltig unterstützen. Dies gilt auch für geplante Aufnahmen aus der Häuslichkeit und für Rückverlegungen.

Ergänzend werden auch verdachtsunabhängige Testungen von Personal und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen intensiviert. Die getroffenen Maßnahmen unterliegen einer ständigen Evaluation und müssen situationsabhängig angepasst werden.