Trickdiebstahl durch falsche Handwerker in Fürstenried

Am Mittwoch, 16.08.2017, gegen 09.00 Uhr, bemerkte eine 83-jährige Anwohnerin der Züricher Straße in München-Fürstenried einen Mann vor ihrem Anwesen. Der etwa 40-Jährige winkte ihr deutlich zu und gab zu verstehen, dass er in das Haus müsse. Die Anwohnerin öffnete daraufhin die Haustür.

Der Mann trat ihr sehr forsch gegenüber und gab sich als Mitarbeiter der Wohnanlage aus. Er entgegnete, dass es am Vortag einen Schaden an der Wasserleitung gab und er die Wasserhähne überprüfen müsse.

Da die 83-Jährige tatsächlich am Vortrag festgestellt hatte, dass das Wasser bräunlich aus der Leitung kam, ließ sie den etwa 170 cm großen kräftigen Mann in ihre Wohnung ein.

Gemeinsam gingen sie in das Badezimmer. Dort wurde sie angewiesen, alle Wasserhähne zu öffnen. Er selbst drückte mehrmals die Toilettenspülung. Unvermittelt verließ er die Wohnung und rannte aus dem Haus.

Wenig später stellte die Seniorin fest, dass in ihrem Wohnzimmer mehrere Schubläden geöffnet waren und aus einer Tasche im Flur mehrere Hundert Euro Bargeld entwendet wurden.
Offensichtlich war während des Ablenkungsmanövers im Bad ein zweiter Täter in die Wohnung eingedrungen und verübte den Diebstahl.

Täterbeschreibung:
1.
Männlich, ca. 40 Jahre alt, ca. 170 cm groß, kräftige/dicke Figur, schwarze kurze Haare, ohne Bart, osteuropäischer/slawischer Typ. Er war mit einer dunkelblauen Hose, dunkelblauen Jacke bekleidet und trug cremefarbene Gummihandschuhe.

Der zweite Täter kann nicht beschrieben werden.

Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Warnhinweis:
Hinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.