
Am Montag, 11.08.2025, gegen 15:00 Uhr, konnten Polizeibeamte einen Drohnenflug in der Fußgängerzone direkt vor und dann über dem Münchner Polizeipräsidium feststellen. Die Beamten verfolgten den Flugweg der Drohne und konnten einen 23-Jährigen mit Wohnsitz in Hessen als Piloten identifizieren.
Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches diverse Verstöße gegen das BayStrWG, die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz beinhaltet. Die Speicherkarte sowie die Drohne wurden sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 23-Jährige entlassen. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall übernimmt die Münchner Verkehrspolizei.
Hinweis der Polizei:
Um einen Drohnenflug durchzuführen, müssen einige Regelungen berücksichtigt werden, abhängig vom jeweiligen Modell. Die Polizei weist darauf hin, dass sich jeder Drohnenpilot vor einem Flug eigenständig über Zulassungsvoraussetzungen, Registrierungen und Flugbeschränkungen informieren muss.
Unter anderem ist der Betrieb von Drohnen über Wohngebieten, Behörden und diplomatischen Vertretungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten grundsätzlich untersagt. Das Luftfahrtbundesamt stellt übersichtlich dar, was man als Drohnenpilot alles beachten muss.










