Neben den regelmäßigen Schwerpunktkontrollen im Bereich des Münchner Hauptbahnhofs sowie dessen weit gefassten Umfeld, zeigte die Münchner Polizei im Zeitraum vom Mittwoch, 13.11.2019 bis Samstag, 30.11.2019 zusätzlich verstärkt Präsenz.
Mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei sowie den zuständigen Kriminalfachdezernaten wurden in diesem Zeitraum insgesamt rund 60 Straftaten festgestellt. Bei über 40 dieser Straftaten handelte es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Schon dadurch zeigt sich deutlich, dass das seit dem 01.08.2019 ganztägig gültige Verzehr- und Mitführverbot von alkoholischen Getränken sowie die örtlichen Baumaßnahmen im Verbotsbereich positive Auswirkungen auf die dortige Sicherheitslage haben. Unter den etwa 50 – im Rahmen dieser Schwerpunktkontrollen – zur Anzeige gebrachten Ordnungswidrigkeiten befanden sich insgesamt 35 Verstöße gegen das Alkoholverbot.
Rund 50 Personen waren zur Fahndung ausgeschrieben.
Im Gesamtverlauf der Schwerpunktkontrollen wurden bei fast 1.900 Personen (vorwiegend präventive) Personenkontrollen durchgeführt. Rund 300 Personen wurde ein vorübergehender Platzverweis erteilt. Zehn Personen mussten aus unterschiedlichen Gründen zeitweilig in Gewahrsam genommen werden.
Um die Sicherheit, seit Juli 2018 mit zusätzlicher Unterstützung durch den Kommunalen Außendienst (KAD), im Bereich des Münchner Hauptbahnhofes noch weiter zu erhöhen, bitten wir die Münchner Bevölkerung, verdächtige Wahrnehmungen und Auffälligkeiten weiterhin unverzüglich dem Polizeinotruf 110 zu melden. Nur so kann ein schnelles Eingreifen der Polizei bei Sicherheits- oder Ordnungsstörungen gewährleistet werden.